Über die FSK

FSK

Filme werden von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) bewertet und in die fünf oben abgebildeten Alterskategorien eingeteilt. Freiwillig ist dabei die Vorlage von Filmen zur Prüfung für die Filmwirtschaft; die Altersfreigabe der FSK hingegen ist bindend.

Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren nur dann ins Kino gehen dürfen, wenn der von ihnen besuchte Film auch für ihre Altersstufe freigegeben ist. Wichtig ist dabei, dass die Altersbeschränkungen auch dann gelten, wenn Erziehungsberechtigte oder Erziehungsbeauftragte Minderjährige begleiten. Filme ohne Alterskennzeichen dürfen ausschließlich volljährigen Personen gezeigt werden.

Eine Ausnahme betrifft Filme mit der Kennzeichnung „FSK ab 12 freigegeben“. Diese dürfen von Kinder zwischen 6 und 12 Jahren besucht werden, sofern sie von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden (sog. „Parental Guidance“). Ist lediglich eine erziehungsbeauftragte Person dabei, gilt diese Ausnahme allerdings nicht.

Informationen rund um die FSK, zur FSK-App und zu Altersfreigaben/Begründungen unter https://www.spio-fsk.de

 

Jugendschutz

Gemäß Jugendschutzgesetz gilt außerdem, dass Kinder zwischen 6 und 13 Jahren bei Filmen, deren Vorführung erst nach 20 Uhr beendet ist, von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden müssen. Selbiges gilt für Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren bei Filmen, die nach 22 Uhr enden, und für Jugendliche ab 16 Jahren für Filme, deren Vorführung erst nach 24 Uhr beendet ist. Dieser Geltungsbereich greift auch dann, wenn der Film für die jeweilige Altersstufe freigegeben ist.

Kinder unter 6 Jahren dürfen nicht ins Kino gehen, es sei denn, sie werden von einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet und der Film hat keine Altersbeschränkung.

Jufenschutzbeauftragter (gemäß § 7 Abs. 1 JMStV neu):
Matthias Elwardt, info@zeise.de

Der vollständige Gesetzestext des Jugendschutzgesetzes ist online zu finden unter http://www.jugendschutz-aktiv.de/de/das-jugendschutzgesetz/gesetzestext.html

 

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